Jobcenter im Landkreis Böblingen

Hilfebedürftigkeit vermeiden bzw. beheben / Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen

Das Jobcenter Landkreis Böblingen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Böblingen und der Agentur für Arbeit Stuttgart. Diese erbringt in gemeinsamer Verantwortung alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Information, Beratung und Vermittlung

AnsprechpartnerIn ist der persönliche Fallmanager bzw. Fallmanagerin. Die Fallmanager wählen und vereinbaren die passenden Maßnahmen aus und legen verbindliche Ziele fest. Dies erfolgt in einer Eingliederungsvereinbarung. Es erfolgen regelmäßige Gespräche, in denen die Ziele der Eingliederungsvereinbarungen überprüft werden.

Es gibt folgende Eingliederungsleistungen:

  • Finanzielle Hilfen bei der Aufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung
  • Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten
  • Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Eingliederungszuschüsse für den Arbeitgeber
  • Hilfe bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Vermittlungsgutscheine

Ansprechpartner sind auch hier die Fallmanager.

Bürgergeld

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld.

Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat einen Anspruch auf Bürgergeld.

Weitere Informationen zum Bürgergeld findet man auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Leistungen der JobCenter

Neues Angebot: Jobcenter Digital

Das neue Angebot bietet folgende Möglichkeiten:

  • Formulare online ausfüllen
  • Veränderungen online mitteilen
  • Hilfestellungen bei der Antragstellung
  • Porto sparen
  • Angelegenheiten rund um die Uhr erledigen
  • Keine Wartezeiten
  • Keine Anfahrt
  • Fristen einhalten wird einfacher
  • Informationen zur Weiterbildung finden

Mehr Informationen: Jobcenter Digital

Formularcenter

Montag–Mittwoch und Freitag: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00–18.00 Uhr (für Berufstätige)
Ab 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

Weitere Informationen und Formulare zum Download finden sich auf dieser Website des Jobcenters.

Zuständigkeiten JobCenter

Im Landkreis Böblingen gibt es vier JobCenter. Sie sind für unterschiedliche Regionen zuständig!

Böblingen

Regionales Jobcenter Böblingen
Calwer Straße 1
71034 Böblingen
Telefon 07031 4393 - 0
E-Mail: jobcenter-lk-boeblingen.calwer-str-1@jobcenter-ge.de

Herrenberg

Regionales JobCenter Herrenberg
Stuttgarter Straße 35
71083 Herrenberg
Telefon 07032 9153 - 0
E-Mail: jobcenter-lk-boeblingen.herrenberg@jobcenter-ge.de

Leonberg

Regionales JobCenter Leonberg
Eltinger Straße 61
71229 Leonberg
Telefon 07152 9343 - 75
E-Mail: jobcenter-lk-boeblingen.leonberg@jobcenter-ge.de

Sindelfingen

Regionales JobCenter Sindelfingen
Böblinger Straße 130
71065 Sindelfingen
Telefon 07031 72401 - 0
E-Mail: jobcenter-lk-boeblingen.sindelfingen@jobcenter-ge.de

Weitere Informationen

JobCenter Landkreis Böblingen