Barrierefreiheit

Das Bildungsbüro des Landratsamtes Böblingen arbeitet daran, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website www.move-bb.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Teilweise sind Dateien (z. B. PDFs) nicht barrierefrei

Wir sind dabei noch bestehende Barrieren zu beseitigen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.07.2025 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse bildungsbuero@lrabb.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
Ebenfalls können Sie die kommunalen Beauftragten des Landkreises telefonisch unter: 07031 663-2337 erreichen.

Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Lisa Zeller und Utz Mörbe

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren. 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.