Weiterbildung im Landkreis Böblingen
Der zweite Bildungsweg bietet Möglichkeiten, unter den entsprechenden Voraussetzungen einen höheren Bildungsabschluss bis hin zur bundesweit anerkannten allgemeinen Hochschulreife zu erreichen. Die verschiedenen Bildungsgänge bauen auf einer Berufsausbildung auf oder sind berufsbegleitend.
Zweiter Bildungsweg
Die Abendrealschule dauert 2 bis 3 Jahre und bietet Berufstätigen die Möglichkeit einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erreichen. Voraussetzung für den Besuch einer Abendrealschule ist die Vollendung des 17. Lebensjahres, der Besuch einer weiterführenden Schule und (ehemalige) Berufstätigkeit.
Über den Besuch eines Abendgymnasiums kann die bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife erworben werden. Wer ein staatlich anerkanntes Abendgymnasium nach Abschluss der Klasse III ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verlässt, erwirbt das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn die erforderlichen schulischen Leistungen erbracht sind und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichgestellte Berufserfahrung nachgewiesen ist.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Für Klasse I (Vorkurs): Vollendetes 18. Lebensjahr
- Für Klasse II (Einführungsphase): In die Einführungsphase werden nur Bewerber aufgenommen, die bei Eintritt mindestens 19 Jahre alt sind, den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder den Vorkurs ordnungsgemäß besucht haben, nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben haben, eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen.
- Bei von Arbeitslosigkeit Betroffenen und Personen, die einen Familienhaushalt führen, können besondere Regeln gelten. Bewerber, denen bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife versagt worden ist, können nicht am Abendgymnasium teilnehmen.
Volkshochschulverband Baden-Württemberg
Kolping-Bildungswerk Baden-Württemberg
Fachbereich zweiter Bildungsweg der Erzdiözese Freiburg
Die allgemeine Hochschulreife wird in 3 Jahren erreicht. Voraussetzungen für die Aufnahme sind jeweils eine Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch. Weitere Voraussetzungen siehe Abendgymnasium.
Kolping-Kolleg Baden-Württemberg
Staatliches Kolleg Mannheim
Fachbereich zweiter Bildungsweg der Erzdiözese Freiburg
Der Besuch der Berufsaufbauschule (Mittelstufe) ist mit einem Mittleren Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung möglich. So kann ein mittlerer Bildungsabschluss über 1 Jahr Vollzeitschule erlangt werden. Aufbauend auf den bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten erhalten die Besucher dieser Schulform eine insbesondere auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet erweiterte Allgemeinbildung und werden auf die Übernahme höher qualifizierter Tätigkeiten vorbereitet.
Die Berufsoberschule wird 2 Jahre als Vollzeitschule geführt. So kann die fachgebundene oder über eine zweite Fremdsprache, die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein mittlerer Bildungsabschluss.
Weiterbildung nach Ausbildung / Berufserfahrung
In Unternehmen und Betrieben gibt es zahlreiche Möglichkeiten einer betriebsinternen Fortbildung. Dazu gehören Kurse (z.B. Gabelstaplerführerschein) und Lehrgänge (Umgang mit Maschinen, Computerkurse usw.). Diese dienen dazu, berufliche Fähigkeiten zu erweitern, um einen besser bezahlten beruflichen Anschluss zu erlangen.
Die Volkshochschulen bieten eine Reihe von Kursen an (über Sprache bis zu Computerkursen).
Beratungsangebote und weitere Informationen
Die IHK bietet in vielen Bereichen Fortbildungsprüfungen an, die zum Beispiel zum Meister oder Fachwirt führen, oder auch zum Betriebswirt.
Umfassende Informationen bietet die Website der IHK Region Stuttgart.