Beeinträchtigung/Behinderung

Eingliederungshilfe

Ist eine Person durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht, besteht die Möglichkeit Eingliederungshilfe zu beantragen. Die Eingliederungshilfe soll eine solch drohende Behinderung verhindern oder deren Folgen beseitigen bzw. mildern und dazu verhelfen, behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Eingliederungshilfe kann schon im frühen Lebensalter beginnen und damit beispielsweise Kosten für Integrationsmaßnahmen im Regelkindergarten oder Regelschulen umfassen. Weitere Beispiele sind die Übernahme von Kosten in einer stationären Behinderteneirichtung, einer ambulanten Hilfe oder Kurzzeitunterbringungen.

ALLE umfassenden Informationen sowie Anträge und Ansprechpartner sind auf der Seite des Landratsamtes Böblingen – Soziales zu finden. Auch die passenden Ansprechpartner sind dort aufgeführt.

Sonderpädagogische Unterstützung im Bereich Kindertageseinrichtungen und Schule

Der sonderpädagogische Dienst ist ein Beratungsangebot der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Beraten und unterstützt werden Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler die individuell passende Unterstützung und Förderung erhalten.

Beratung der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung bei der Suche nach einem begleiteten Ausbildungsplatz, nach einer Tätigkeit oder nach einem Unfall / Krankheit. Hierfür wird eine Beratung angeboten um den passenden Weg in ein erfolgreiches Berufsleben und die passende Unterstützung zu finden. Es ist wichtig einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Schwerbehindertenausweis

Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen, können beim Versorgungsamt einen Schwerbehintertenausweis beantragen. Voraussetzung ist, dass sie rechtmäßig im Bundesgebiet wohnen, sich gewöhnlich aufhalten oder rechtmäßig eine Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Auszubildender ausüben. Der Erstantrag, Änderungsantrag sowie ein Merkblatt und eine Ausfüllhilfe sind über das Versorgungsamt zu finden (Hinweisblatt zum Antrag). Sie sind jedoch auch bei Ihren Stadt/Gemeindeverwaltungen zu erhalten. Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50.

Ausstellung von Ausweisen

Liegen die Voraussetzungen vor und wird eine Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ausgestellt, finden sich darin auch Angaben zu weiteren gesundheitlichen Merkmalen. Dieser Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten, Leistungen und sonstigen Hilfen, die schwerbehinderten Menschen zustehen.

Ansprechpartner Schwerbehindertenrecht

Martin Rutkowski
Telefon: 0711 6673 - 7525
E-Mail: m.rutkowski@lrabb.de

Website des Landratsamtes Böblingen

Beauftragter für Menschen mit Behinderung

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Landratsamtes Böblingen ist Ansprechpartner, Vermittler, Unterstützer und Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und platziert die relevanten Themen. Er berät den Landkreis, gibt Anstöße für Konzepte und Maßnahmen und moderiert auf Kreisebene Beteiligungsgremien.

Ansprechpartner

Reinhard Hackl
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Telefon: 07031 663 - 2337
Fax:       07031 663 -1269
E-Mail: r.hackl@lrabb.de

Website des Landratsamts Böblingen

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