Arbeit

Die Möglichkeiten der bezahlten Beschäftigung sind unterschiedlich und je nach Dauer der Arbeitszeit, unterscheidet man in Voll- und Teilzeitbeschäftigung. Im Arbeitszeitgesetz sind die gesetzlichen Vorgaben verankert. 
Eine andere Form ist die geringfügige Beschäftigung (Mini-Job)

Die einzelne Branchen, zum Beispiel die Metallindustrie, haben jeweils spezielle Arbeitszeitregelungen. Diese Reglungen sind im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt.

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Ansprechpartner

Stabsstelle Bildungsbüro
Landratsamt Böblingen
E-Mail: bildungsbuero@lrabb.de