Grundlegende Informationen – Rund um den Schulbesuch

Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Schulpflicht

Schulpflicht besteht für Kinder und Jugendliche, „die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte [in Baden-Württemberg] haben“ (Ministerium für Kultus Jugend und Sport, 2017). Sie umfasst die Teilnahme am regelmäßigen Unterricht und an allen übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule sowie die Einhaltung der Schulordnung der besuchten Schulart. Dies gilt auch für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche, die beispielsweise während eines Asylantrags gestattet oder geduldet sind. Die Schulpflicht beginnt sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland.

Jedes Kind, das 6 Jahre alt wird, ist schulpflichtig und beginnt Mitte September mit der ersten Klasse der Grundschule. Der Stichtag wird in den nächsten 3 Jahren vom 31. Oktober auf den 30. Juni vorverlegt. Zum Schuleintritt 2020/21 gilt der Stichtag 31. August 2020, zum Schuleintritt 2021/22 gilt der Stichtag 31. Juli 2021 und zum Schuleintritt 2022/23 gilt der Stichtag 30. Juni 2022. Mit dieser schrittweisen Vorverlegung können sich die Kitaträger und Kommunen an die Neuerung anpassen. Kinder die nach dem Stichtag und vor dem 30. Juni des darauffolgenden Jahres 6 Jahre alt werden, können von den Eltern eingeschult werden. Dazu muss ein formloser, schriftlicher Antrag bei der Schule gestellt werden. Über die endgültige Aufnahme entscheidet jedoch die Schulleitung. Bestehen vonseiten der Schule Zweifel bezüglich des hinreichenden Entwicklungsstandes, kann das Gesundheitsamt zur Klärung hinzugezogen werden.

Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen je nach Alter, eine allgemeinbildende oder berufliche Schule. An allgemeinbildenden Schulen werden die Kinder und Jugendlichen in einer, ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechenden Klasse, an einer passenden Schulform beschult. Der Unterricht findet in dafür eingerichteten Klassen, den Vorbereitungsklassen (VKL) statt, „in einem Kurssystem oder sonstigen organisatorischen Maßnahmen der Schule“. Ziel ist immer eine möglichst frühzeitige Integration in den Regelunterricht.

Berufsschulpflicht

Schülerinnen und Schüler, die ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und keine weiterführende allgemeinbildende Schule besuchen, sind berufsschulpflichtig. In der Regel ist das im Alter zwischen 15 und 16 Jahren, nach insgesamt 9 Jahren Schulbesuch. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht eine Berufsschulpflicht. Auch im Alter zwischen 18 und 19 Jahren können Jugendliche ohne Ausbildungsplatz freiwillig, bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 21 Jahre werden, eine Berufsschule besuchen.

Tiefergehende Informationen

Das Schulteam

An einer Schule haben die darin tätigen Personen unterschiedliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche.

  • Schulleitung:
    Die Schulleitung setzt sich meist aus einem Schulleiter/Schulleiterin sowie je nach Schulgröße, aus einem oder mehreren Schulleitern zusammen. Diese sind verantwortlich für den Schulbetrieb, das heißt die pädagogische, personelle und organisatorische Leitung der Schule.
  • Klassenlehrer:
    Der Klassenlehrer ist sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Eltern der erste Ansprechpartner. Bei Fragen oder Problemen bitte immer erst an den Klassenlehrer wenden.
  • Fachlehrer:
    Die Fachlehrer unterrichten in verschiedenen Klassen immer einzelne Fächer. Zum Beispiel Musik, Sport, Kunst oder Technik.
  • Sekretariat:
    Das Sekretariat ist die zentrale Anlaufstelle der Schule. Hier werden Anmeldungen entgegengenommen, findet jegliche Verwaltungsarbeit statt und es werden Fragen angenommen und bearbeitet.
  • Hausmeister:
    Der Hausmeister sorgt dafür, dass das Schulgebäude in einem guten Zustand ist und kümmert sich um die haustechnischen Anlagen. Darüber hinaus sorgt er gemeinsam mit allen anderen für einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs.
  • Schulsozialarbeit:
    Schulsozialarbeit unterstützt Schülerinnen und Schüler in persönlichen, familiären, schulischen und sozialen Themen. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit mit allen am Schulleben Beteiligten, mit Eltern sowie externen Kooperationspartnern von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus arbeitet Schulsozialarbeit präventiv und trägt damit zu einem kollegialen Schulklima bei.
  • Beratungslehrer:
    Beratungslehrkräfte beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bei schulischen Herausforderungen.

Das Schuljahr

Ein Schuljahr ist nicht gleichbedeutend mit einem Kalenderjahr. Es beginnt immer im September und endet Ende Juli / Anfang August. Aufgeteilt ist das Schuljahr in zwei Halbjahre. 

Ferien

In einem Schuljahr gibt es nacheinander verschiedene Ferien – in Baden-Württemberg sind das Herbstferien, Weihnachtsferien, Winterferien, Osterferien, Pfingstferien und Sommerferien. Diese sind jedes Schuljahr aufgrund von Feiertagen und beweglichen Ferientagen, ein wenig verschieden. Für eine Übersicht gibt es entsprechende Ferienkalender. Geht es in Richtung Berufsorientierung, sind die Schulferien eine gute Möglichkeit über ein Praktikum in verschiedene Berufe hineinzuschnuppern und die Schulferienfirmentage zu nutzen.

Zeugnisse

Pro Schuljahr erhalten die Kinder und Jugendlichen zwei Zeugnisse, am Ende des ersten Halbjahres und am Schuljahresende. Bewertet werden die mündlichen und die schriftlichen Leistungen. In Klasse eins und zwei erfolgt die Bewertung in Form eines Berichts. Ab Ende Klasse zweiten werden Noten gegeben. Für den Übergang an eine weiterführende allgemeinbildende Schule, an eine Berufliche Schule oder für die Bewerbung für eine Duale Ausbildung ist ein Zeugnis wichtig. Die schulischen Anmeldungsfristen sind meist Anfang März, hierfür wird das Halbjahreszeugnis benötigt. Das Abschlusszeugnis am Ende des Schuljahres muss dann bei der neuen Schule eingereicht werden.