Informationen rund um die Grundschule

Die Schulzeit beginnt mit der Grundschule. Der Stichtag für den Beginn der Schulpflicht wird in den nächsten 3 Jahren vom 31. Oktober auf den 30. Juni vorverlegt. Zum Schuleintritt 2020/21 gilt der Stichtag 31. August 2020, zum Schuleintritt 2021/22 gilt der Stichtag 31. Juli 2021 und zum Schuleintritt 2022/23 gilt der Stichtag 30. Juni 2022. Eine vorzeitige Aufnahme ist dann möglich, wenn zu erwarten ist, dass die Teilnahme am Unterricht mit Erfolg möglich ist. Dies entscheidet die jeweilige Schule. Für diese Entscheidung kann auch ein Gutachten des Gesundheitsamtes eingeholt werden. Bei Kindern, bei denen aufgrund ihres Entwicklungsstandes infrage steht, ob der Unterricht erfolgreich bewältigt werden kann, kann der Schulbesuch ein Jahr zurückgestellt werden. Auch hier liegt die Entscheidung, unter Hinzuziehen des Gesundheitsamtes, bei der Schule.

Das Kind besucht die Grundschule, in dessen Bezirk es wohnt. In Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Hierfür muss, bei der abgebenden Grundschule, ein Antrag auf Schulbezirkswechsel gestellt werde. Der Besuch einer Grundschule dauert mindestens 4 Jahre. In dieser Zeit werden in einem gemeinsamen Bildungsgang Grundkenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Dabei geht es um eine Hinführung zum Lernen – von der spielerischen Form zum schulischen Lernen. Es kristallisieren sich verschiedene Begabungen der Schülerinnen und Schüler heraus, sie erlernen für das gesellschaftliche Zusammenleben wichtige Verhaltensweisen und können die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten entdecken.

Die Eltern des einzuschulenden Kindes werden in der Regel im Herbst vor der beginnenden Schulpflicht angeschrieben und zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Die Anmeldung an der jeweiligen zugewiesenen Grundschule erfolgt meist an ein bis zwei Tagen im Frühjahr (Februar/März).

Abgeschlossen wird die Grundschule mit einem Zeugnis. Dieses berechtigt zu einer Aufnahme in einer weiterführenden Schule. Mit dem Halbjahreszeugnis erhalten die Eltern ein Schulempfehlung. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Den Eltern steht frei eine gewünschte weiterführende Schule auszuwählen. Die Schule kann bei dieser Entscheidung unterstützen. Für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule sind die Geburtsurkunde, die Grundschulempfehlung und die Bestätigung der Grundschule über den Schulbesuch, nötig. Auf der Seite des Kultusministeriums gibt es weitere Informationen zum Übergang an eine weiterführende Schule.

Es können folgende Schulformen angeschlossen werden:

  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
  • Haupt- / Werkrealschule
  • Realschule
  • Gymnasium
  • Gemeinschaftsschule

Betreuungsangebote

Mit dem Wandel der Gesellschaft nimmt auch der Bedarf an Betreuungsangeboten zu. Daraus sind wiederum verschiedene Betreuungsmodelle entstanden, die auf entsprechend unterschiedliche Bedarfe reagieren. Die Betreuung ist teilweise an die Schule angegliedert oder extern organisiert. Eine frühzeitige Anmeldung ist notwendig.

Informationen zum neuen Konzept für die Ganztagesschule an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen im Flyer zur Ganztagsgrundschule. Die Ganztagesgrundschule wird in diesem Video erklärt.

Verlässliche Grundschule

Die verlässliche Grundschule bietet eine Betreuung vor und nach der Schule an, bis maximal 14.00 Uhr. Die Betreuung findet in der Schule oder in unmittelbarer Nähe statt.

Flexible Nachmittagsbetreuung

Innerhalb eines Gesamtbetreuungskonzepts einer Kommune können am Nachmittag (12.00 Uhr bis maximal 17.30 Uhr) bis zu einem Umfang von 15 Stunden pro Woche Betreuungsangebote an allgemeinbildenden Schulen angeboten werden. Diese werden von Kommunen, freien Trägern der Jugendhilfe, Vereinen oder Kirchen durchgeführt. Die Kosten für dieses Angebot setzt der Träger fest.

Hort an der Schule

Ein Hort ist eine Einrichtung der Jugendhilfe oder der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Dort werden schulpflichtige Kinder bis zum 15. Geburtstag nach dem Unterricht betreut. Die Nachmittagsbetreuung ist freiwillig und umfasst mindestens 5 Stunden am Tag. Auch ein Mittagessen wird in der Regel angeboten. Die Betreuung in einem Hort ist in der Regel auch in den Ferien möglich. Die Kosten für dieses Angebot setzt der Träger fest.

Weitere Informationen zu den Betreuungsangeboten finden Sie in diesem Flyer zur Ganztagsgrundschule auf der Webseite des Kultusministeriums.

Welche Betreuungsform an der jeweiligen Schule angeboten wird, hängt von der jeweiligen Schule und Schulform ab. Hierfür ist es wichtig sich direkt bei der Schule zu informieren. Dort finden Sie auch den Ansprechpartner für die Betreuungsangebote und damit, den direkten Zugang dieses Angebot wahrzunehmen.

Liste der Grundschulen im Landkreis Böblingen

Über das staatliche Schulamt Böblingen erhalten Sie eine Liste der Grundschulen im Landkreis Böblingen und werden von dort aus direkt mit den entsprechenden Grundschulen verlinkt.