Arbeitsmarktzugang für Neuzugewanderte

Arbeitsmarktzugang für den Bereich der  EU

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, sowie Personen aus dem EU Wirtschaftsraum und der Schweiz haben einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Auch benötigen die Familienangehörigen weder für eine Einreise noch für eine Arbeit in Deutschland ein Visum oder eine weiterführende Aufenthaltserlaubnis.

Bewertung von beruflichen Qualifikationen

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) hilft dabei, das deutsche Bildungssystem transparenter zu machen. Mit ihm können Qualifikationen verschiedener Bildungsbereiche acht verschiedenen Niveaus zugeordnet werden. Die Niveaus werden durch Lernergebnisse beschrieben.

Damit wird es leichter, Qualifikationen in Europa und in Deutschland zu vergleichen. Er hilft somit Lernenden, Berufstätigen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen finden man auf dieser Seite zum Deutschen Qualifizierungsrahmen.

Arbeitsmarktzugang aus Drittstaaten

Wer ist ein Drittstaatsangehöriger?

Definition laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: "Drittstaatsangehörige sind Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen". Wer als Staatsangehöriger eines Drittstaates dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt hierzu einen Aufenthaltstitel. Dieser Aufenthaltstitel ist in der Regel in der Anfangszeit, d.h. bei Einreise zeitlich befristet, eine zeitlich unbefristete Niederlassungserlaubnis kann später unter bestimmten Bedingungen beantragt werden. 

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge und Asylbewerber

Asylbewerber und Geduldete können unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten. Für die Einzelfallprüfung wenden sie sich bitte direkt an die Agentur für Arbeit oder an die zuständigen Ausländerbehörden. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Böblingen ist für den Landkreis Böblingen, mit Ausnahme der großen Kreisstädte (und ihre Teilorte) zuständig.

Das Amt für Migration und Flüchtlinge des Landkreises Böblingen bietet hierzu umfassende Informationen auf Ihrer Website an.

Beim Zugang in den Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen ist auf die aktuelle Gesetzgebung zu achten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht diese und weist auf entsprechende Veränderungen hin. So ist am 01.08.2019 das sogenannte Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses verbessert den Zugang zur Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer. Mit diesem Gesetz soll gleichfalls die Qualifizierung junger Geflüchteter verbessert werden. Die Förderung von Berufsausbildungsvorbereitung und von der Berufsausbildung soll weitgehend vom Aufenthaltsrecht entkoppelt werden.

Anerkannte Flüchtlinge haben einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Spracherwerb

Sprache wird als Schlüssel für den Eintritt in die Berufswelt in Deutschland gesehen. Die angebotenen Kurse werden von unterschiedlichen Sprachniveaus bis hin zu berufsbezogener Deutschförderung. Auch Sprachkurse mit Kinderbetreuung sowie Alphabetisierungskurse werden im Landkreis Böblingen angeboten. 

Um den passenden Kurs zu finden hilft die Clearingstelle des Landratsamtes Böblingen weiter.

Die aufgeführten Links beinhalten Angaben zu Ansprechpartnern, weiteren Informationen und zur aktuellen Gesetzeslage 

 Die Website "Make it in Germany" der Bundesregierung bietet umfassende Informationen: