Welche Möglichkeiten der Weiterbildung gibt es?

Zweiter Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg bietet Möglichkeiten, unter den entsprechenden Voraussetzungen einen höheren Bildungsabschluss bis hin zur bundesweit anerkannten allgemeinen Hochschulreife zu erreichen. Die verschiedenen Bildungsgänge bauen auf einer Berufsausbildung auf oder sind berufsbegleitend.

Abendrealschule

Die Abendrealschule dauert 2 bis 3 Jahre und bietet Berufstätigen die Möglichkeit einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erreichen. Voraussetzung für den Besuch einer Abendrealschule ist die Vollendung des 17. Lebensjahres, der Besuch einer weiterführenden Schule und (ehemalige) Berufstätigkeit.

Die Abendrealschule Böblingen-Sindelfingen bietet Kurse zum Realschulabschluss an.

Abendgymnasium

Über den Besuch eines Abendgymnasiums kann die bundesweit anerkannten allgemeine Hochschulreife erworben werden. Wer ein staatlich anerkanntes Abendgymnasium nach Abschluss der Klasse III ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verlässt, erwirbt das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn die erforderlichen schulischen Leistungen erbracht sind und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichgestellte Berufserfahrung nachgewiesen ist.
Die Abendgymnasiasten müssen mit Ausnahme der letzten eineinhalb Jahre berufstätig sein.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Für Klasse I (Vorkurs): Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Für Klasse II (Einführungsphase): In die Einführungsphase werden nur Bewerber aufgenommen, die bei Eintritt mindestens 19 Jahre alt sind, den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder den Vorkurs ordnungsgemäß besucht haben, nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben haben, eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen.
  • Bei von Arbeitslosigkeit Betroffenen und Personen die einen Familienhaushalt führen können besondere Regeln gelten. Bewerber, denen bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife versagt worden ist, können nicht am Abendgymnasium teilnehmen.

Volkshochschulverband Baden-Württemberg

Raiffeisenstraße 14
70771 Leinfelden-Echterdingen

Telefon: 0711 75900 - 0
Fax:       0711 75900 - 41

Kolping-Bildungswerk Baden-Württemberg

Rosensteinstraße 30
70191 Stuttgart

Telefon: 0711 9559033 - 0
Fax:       0711 9559033 - 9
E-Mail

Website

Fachbereich Zweiter Bildungsweg der Erzdiözese Freiburg

Landsknechtstr. 4
79102 Freiburg

Telefon: 0761 70862 - 16
Fax:       0761 70862 - 62

Website

Kolleg

Die allgemeine Hochschulreife wird in 3 Jahren erreicht. Voraussetzungen für die Aufnahme sind jeweils eine Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch. Weitere Voraussetzungen siehe Abendgymnasium.

Kolping-Kolleg

Rosensteinstr. 30
70191 Stuttgart

Telefon: 0711 9559033 - 0
Fax:       0711 9559033 - 9
E-Mail

Website

Staatliches Kolleg Mannheim

Roonstr. 4-6
68165 Mannheim

Telefon: 0621 2936701
Fax:       0621 441730

Website

Fachbereich Zweiter Bildungsweg der Erzdiözese Freiburg

Landsknechtstr. 4
79102 Freiburg

Telefon: 0761 70862 - 16
Fax:       0761 70862 - 62

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Berufsaufbau- und Berufsoberschule

Der Besuch der Berufsaufbauschule (Mittelstufe) ist mit einem Mittleren Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung möglich. So kann ein mittlerer Bildungsabschluss über 1 Jahr Vollzeitschule erlangt werden. Aufbauend auf den bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten erhalten die Besucher dieser Schulform eine insbesondere auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet erweiterte Allgemeinbildung und werden auf die Übernahme höher qualifizierter Tätigkeiten vorbereitet.

Hier gibt es weitere Informationen und Standorte der Schulform durch das Kultusministeriums BW sowie das Bildungsnavis BW sowie genauere Informationen zu Aufnahmevoraussetzungen.  

Die Berufsoberschule wird 2 Jahre als Vollzeitschule geführt. So kann die fachgebundene oder über eine zweite Fremdsprache, die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein mittlerer Bildungsabschluss.

Hier gibt es weitere Informationen und Standorte der Schulform durch das Kultusministeriums BW sowie das Bildungsnavis BW sowie genauere Informationen zu Aufnahmevoraussetzungen.  

Weiterbildung nach Ausbildung/Berufserfahrung

Auch nach einer Ausbildung und gewisser Berufserfahrung gibt es die Möglichkeit weitere Qualifizierungen zu erreichen. Am bekanntesten sind die Meister und Techniker

Fachschulen

Über den Besuch einer Fachschule der Beruflichen Schulen, die in Voll- wie auch in Teilzeit besucht werden kann. ist eine weitere berufliche Qualifizierung möglich, siehe auch bei den weiteren Informationen zu Fachschulen im Landkreis Böblingen 

Weiterbildung im Unternehmen/Betrieb

In Unternehmen und Betrieben gibt es zahlreiche Möglichkeiten einer betriebsinternen Fortbildung. Dazu gehören Kurse (z.B. Gabelstaplerführerschein) und Lehrgänge (Umgang mit Maschinen, Computerkurse usw.). Diese dienen dazu, berufliche Fähigkeiten zu erweitern, um einen besser bezahlten beruflichen Anschluss zu erlangen.

Volkshochschulen

Die Volkshochschulen bieten eine Reihe von Kursen an (über Sprache bis zu Computerkursen).

Weiterbildungsberatung der IHK Region Stuttgart

Die IHK bietet in vielen Bereichen Fortbildungsprüfungen an, die zum Beispiel zum Meister oder Fachwirt führen, oder auch zum Betriebswirt.

Umfassende Informationen bietet die Website der IHK Region Stuttgart.