Was gibt es bei einem Studium zu beachten?

Arten von Hochschulen und Universitäten

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Hochschulen, die zu unterschiedlichen Abschlüssen und Berufswegen führen. In der Regel wird zwischen einer Universität und einer Hochschule unterschieden:

Staatliche Universitäten

Staatliche Universitäten dienen gleichermaßen der Forschung und der Lehre. Zugangsvoraussetzung ist  in der Regel ein Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife). 

Fachhochschulen (FH)

Fachhochschulen (FH) / Hochschulen für angewandte Wissenschaften bilden ihre Studierende meist praxisorientierter aus. Voraussetzung ist in der Regel ein Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder eine Fachhochschulreife, manchmal auch ein fachbezogenes Vorpraktikum.

Duale Hochschulen

An Dualen Hochschulen schließen Studierende einen Ausbildungsvertrag mit einer Firma ab und wechseln zwischen Praxis-Phasen im Betrieb und Theorie-Phasen an der Hochschule. Voraussetzung ist in der Regel ein Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife).

Pädagogische Hochschulen (PH)

An Pädagogischen Hochschulen (PH) werden Lehrerinnen und Lehrer für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen ausgebildet. Angehende Lehrerinnen und Lehrer für Gymnasien und Berufsschulen studieren hingegen an Universitäten. Voraussetzung für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule ist in der Regel ein Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife).

Musisch-künstlerische Hochschulen

An musisch-künstlerischen Hochschulen (wie Musikakademien, Kunsthochschulen, Hochschulen für Film, Schauspiel) ist die Voraussetzung in der Regel das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. 

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung dienen der Ausbildung für den gehobenen Dienst an einer öffentlichen Verwaltung und setzen in der Regel ein Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus.

Welche Studiengänge gibt es?

Es gibt an den Universitäten und Hochschule eine Vielzahl an verschiedenen Studiengängen und Fachrichtungen. Um einen Überblick zu bekommen, kann es helfen, online auf eine Liste aller Studiengänge zu schauen. Dort ist auch ersichtlich, welche Abschlüsse möglich sind und in welcher Art (z. B. berufsbegleitend, Vollzeit, Fernstudium) studiert werden kann:

Bis wann muss man sich bewerben?

Informationen zur Bewerbung, Anmelde- und Einschreibefristen, Dauer der jeweiligen Vorlesungszeit erhält man auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen.

Generell gibt es zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge. Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (staatlichen Fachhochschulen) gelten im Allgemeinen als einheitliche Bewerbungstermine (Ausschlussfristen):

  • 15. Juli für das kommende Wintersemester
  • 15. Januar für das kommende Sommersemester.

Bei den zulassungsfreien Studiengängen ist eine spätere Bewerbung als bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen zu den Bewerbungsterminen: alle Ausnahmen und weitere Informationen zur Bewerbung findet man auf dieser Webseite zum Studium in Baden-Württemberg.

Finanzielle Unterstützung während des Studiums

Über BAföG besteht die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt und für Lernmittel zu erhalten. Weitere Informationen findet man hier bei unseren Unterstützungsangeboten.

Ansprechpartner

Stabsstelle Bildungsbüro
Landratsamt Böblingen
E-Mail: bildungsbuero@lrabb.de