Studium
Rund ums Studium
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Hochschulen, die zu unterschiedlichen Abschlüssen und Berufswegen führen.
Staatliche Universitäten dienen gleichermaßen der Forschung und der Lehre und setzen in der Regel ein Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus.
Fachhochschulen (FH) / Hochschulen für angewandte Wissenschaft bilden ihre Studierende meist praxisorientierter aus. Voraussetzung ist in der Regel ein Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder eine Fachhochschulreife, manchmal auch ein fachbezogenes Vorpraktikum.
An Dualen Hochschulen schließen Studierende einen Ausbildungsvertrag mit einer Firma ab und wechseln zwischen Praxis-Phasen im Betrieb und Theorie-Phasen an der Hochschule. Voraussetzung ist in der Regel ein Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife).
An Pädagogischen Hochschulen (PH) werden Lehrerinnen und Lehrer für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen ausgebildet. Angehende Lehrerinnen und Lehrer für Gymnasien und Berufsschulen studieren hingegen an Universitäten. Voraussetzung für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule ist in der Regel ein Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife).
An musisch-künstlerischen Hochschulen (wie Musikakademien, Kunsthochschulen, Hochschulen für Film, Schauspiel, usw.) ist die Voraussetzung in der Regel das Bestehen einer Aufnahmeprüfung.
Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung dienen der Ausbildung für den gehobenen Dienst an einer öffentlichen Verwaltung und setzen in der Regel ein Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus.
Überblick in der Vielfalt
Um einen Überblick über die vielen Studiengänge zu erhalten, kann die Liste aller Studiengänge in Deutschland helfen. Hier wird auch ersichtlich wo der Studiengang angeboten wird und mit welchen Abschlüssen.
- studieren.de
- studis-online.de
- http://www.berufe.tv/
- abi.de
Bewerbungsfristen zum Studium
Generell gibt es zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge.
Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (staatlichen Fachhochschulen) gelten im Allgemeinen als einheitliche Bewerbungstermine (Ausschlussfristen):
15. Juli für das kommende Wintersemester
15. Januar für das kommende Sommersemester.
Bei den zulassungsfreien Studiengängen ist eine spätere Bewerbung als bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich.
Es gibt jedoch Ausnahmen zu den Bewerbungsterminen: alle Ausnahmen und weitere Informationen findet man hier.
Informationen zur Bewerbung, Anmelde- und Einschreibefristen, Dauer der jeweiligen Vorlesungszeit erhält man auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen.
Finanzielle Unterstützung während des Studiums
Über BAföG besteht die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt und für Lernmittel zu erhalten. Weitere Informationen hier.