Schulkindergärten für Kinder mit Förderbedarf
Kinder mit einem spezifischen Förderbedarf stehen in Baden-Württemberg verschiede Wege offen – sie können sowohl allgemeine Kindertagesstätten als auch Schulkindergärten besuchen. Den Eltern steht es frei das für Ihr Kind passende Angebot zu wählen.
Schulkindergärten werden jeweils für unterschiedliche Förderbedarfe angeboten und haben das Ziel die Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und die Grundlagen für ein selbstbestimmtes Leben zu legen.
Schulkindergärten werden für jeweils spezifische Förderbereiche für Kinder ab 3 Jahren angeboten. Bei Förderungen im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung ist eine Aufnahme mit 2 Jahren möglich. Die Eltern müssen für die Aufnahme in einen Schulkindergarten bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag stellen, die wiederum den Bedarf an sonderpädagogischer Förderung feststellt. Anschließend klären die Fachkräfte gemeinsam mit den Eltern die Zielsetzungen der Förderung.
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.