Arbeitsschutz

Abbildung mit Piktogrammen, was alles beim Arbeitsschutz zu beachten ist

Der Arbeitsschutz wird in einem Gesetz geregelt. "Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten (...) zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen..." (§ 1 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes, Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). 

Dementsprechend gibt es auf Seiten der Arbeitgeber bestimmte Pflichten, auf den Arbeitsschutz zu achten und diesen einzuhalten. Das Arbeitsschutzgesetz regelt somit auch die Rechte der Beschäftigten. Mit diesem Gesetz sollen Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz vermieden werden. Gleichzeitig geht es auch darum, dass der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen im Betrieb anbietet. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt auch vor, dass Beschäftige bei der Arbeit über die Sicherheit und für den Gesundheitsschutz unterwiesen werden.

Das Gesetz lässt auf der anderen Seite Spielräume zu, damit der Arbeitsschutz an die Gegebenheiten eines Betriebes angepasst werden kann. Es gibt eine Reihe von Verordnungen, die den Umgang mit bestimmten Belastungen und Gefährdungen regeln. Typische Beispiele sind der Lärmschutz, über den Umgang mit Gefahrstoffen, für die Arbeit auf der Baustelle, beim Heben von Lasten usw.

Bei Fragen zum Arbeitsschutz sind im Betrieb folgende Ansprechpartner grundsätzlich zuständig:

  • die direkten Vorgesetzten
  • Meister
  • AusbildungsleiterInnen
  • VertreterInnen des Betriebsrates / Personalrates
  • in größeren Betrieben gibt es gesondert Beauftragte zu diesem Thema
  • Firmeninhaber

Bei Problemen oder Fragen kann der Betriebs- oder Personalrat einbezogen werden.